Abrechnung

Unsere Dienstleistungen können bei vorliegen eines Pflegegrades grundsätzlich über die Pflegekasse abgerechnet werden und zwar im Rahmen

• des Budgets für niedrigschwellige Betreuungsleistungen (125 Euro) nach §45b SGBXI
• einer Umwidmung von Pflegesachleistungen. Bis zu 40 % der Pflegesachleistungen können nach §45a Abs. 4 SGBXI für
• anerkannte, niedrigschwellige Betreuungsangebote verwendet werden.
• Im Rahmen der Verhinderungspflege (auch stundenweise) nach § 39 SGBXI

Die Abrechnung bei der Pflegekasse übernehmen wir für Sie!
Auch ohne Pflegestufe können Sie natürlich Gebrauch machen von unseren Angeboten. Sprechen Sie uns an, wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.